Anmeldung
Hinweis: Der Link zum Download unseres Anmeldeformulars befindet sich am Ende der Geschäftsbedingungen
Unterrichtsrichtlinien
der Musikschule
Neu-Isenburg
e.V. (gültig ab 01.02.2024)
§
1 Allgemeines
1. Träger
der Musikschule ist der eingetragene Verein "Musikschule
Neu-Isenburg e.V.". Die Schule trägt den Namen "Musikschule
Neu-Isenburg".
2. Die
Musikschule soll musikalische und andere künstlerisch kreative
Fähigkeiten bei Kindern und Jugendlichen erschließen und fördern,
durch kulturelle Veranstaltungen am Kulturleben der Stadt
Neu-Isenburg teilnehmen, sowie der Ausbildung des künstlerischen
Nachwuchses dienen.
3. Für
die Planung und den Ablauf des Unterrichtes, sowie für dessen
gesamte musikpädagogischen Belange ist die Leitung der Musikschule
verantwortlich.
4. Mit
der Aufnahme eines Schülers zur Musikschule wird ein
Vertragsverhältnis begründet, das dem Schüler die Teilnahme am
Musikunterricht erlaubt. Für die Teilnahme sind Entgelte nach den
Tarifbestimmungen dieser Richtlinien zu entrichten.
§
2 Schuljahr
1. Das
Schuljahr der Musikschule entspricht dem Schuljahr der öffentlichen
Schulen. Es erfolgt eine Unterteilung nach Semestern.
2. Die
Ferien- und Feiertagsregelungen entsprechen denen der öffentlichen
allgemeinbildenden Schulen.
3. Machen
technische oder organisatorische Gründe, die nicht von der
Musikschule zu verantworten sind, den Unterricht unmöglich, so
besteht keinerseits ein Recht auf Nachholen des Unterrichts oder
Rückzahlung von Entgelten.
4. Fällt
der Unterricht durch Verschulden der Musikschule aus, werden die
Entgelte anteilig erstattet.
§
3 Angebote
1. Musik
für Mäuse
Für
Kinder von 1 ½ bis 3 Jahren (mit Begleitperson)
2. Musikalische
Früherziehung
Für
Kinder von 4 - 6 Jahren
Dauer:
2 Jahre
3. Instrumentalunterricht
Einzel-
oder Gruppenunterricht
(nach
Absprache)
4. Ergänzungsangebote
Workshops,
Ensembles, Bands
(Auf
Anfrage)
5. Zehnerkarte
für Erwachsene
§
4 Verfahren zur Teilnahme am Unterricht
1. An-
und Abmeldungen von Schülern sind schriftlich an die Musikschule zu
richten. Bei Minderjährigen mit Unterschrift der
Erziehungsberechtigten.
2. Die
ersten drei Monate ab Unterrichtsbeginn gelten als Probezeit.. Bis
zum Ablauf der Probezeit kann der Unterrichtsvertrag jederzeit zum
jeweiligen Monatsende beendet werden.
3. Die
Schülerin/der Schüler ist verpflichtet, den Unterricht pünktlich
und regelmäßig zu besuchen. Verhinderungen sind der Lehrkraft
rechtzeitig mitzuteilen und entbinden nicht von der Zahlungspflicht.
4. Nach
Ablauf der Probezeit kann der Unterrichtsvertrag nur zum 31.01. oder
31.07. eines Jahres mit einer Frist von sechs Wochen schriftlich
gekündigt werden. Anderenfalls bleibt das Vertragsverhältnis für
ein weiteres Semester bestehen.
5. Die
Musikschule kann verbindliche Anmeldetermine festlegen.
6. Die
Aufnahme ist durch Zahl der vorhandenen Unterrichtsplätze im jeweils
gewünschten Fach begrenzt.
7. Die
Entscheidung über die Teilnahme behält sich die Musikschule aus
pädagogischen Gründen zu jeder Zeit vor.
8. Die
Musikschule kann einen Schüler mit schriftlichem Bescheid jederzeit
aus der Schule entlassen, wenn
a)
dieser mehrfach gegen die Richtlinien der Musikschule verstoßen
hat,
b)
die Entgelte innerhalb von 4 Wochen nach der Mahnung nicht
entrichtet worden sind,
c)
andere Gründe vorliegen, die eine Fortführung des Unterrichtes der
Musikschule unzumutbar machen,
d)
das belegte Fach abgesetzt wird,
e)
pädagogische Gründe gegen die weitere Teilnahme am Unterricht
sprechen.
f) Musikalische
Früherziehung, Musik-und Bigbandklasse sowie AG-Angebote enden
automatisch nach Ablauf der jeweiligen Unterrichtseinheiten. Eine
Abmeldung ist in diesem Fall nicht erforderlich.
§
5 Zehnerkarte
1. Die
Musikschule bietet ein Abonnement für 10 Unterrichtseinheiten à 45
Minuten an.
2. Das
Angebot richtet sich ausschließlich an erwachsene Schülerinnen und
Schüler.
3. Die
Unterrichtstermine werden in Absprache mit der jeweiligen Lehrkraft
vereinbart.
4. Termine,
die vom Schüler weniger als 24 Stunden vor der vereinbarten
Unterrichtsstunde abgesagt werden, müssen berechnet werden.
5. Familien-/Mehrfachermäßigungen
werden nicht gewährt.
6. Die
Zehnerkarte wird nach Zahlungseingang ausgestellt und ist für ein
Jahr gültig. Unterrichtsstunden, die nicht innerhalb dieser Zeit in
Anspruch genommen werden, verfallen.
§
6 Instrumente
1
. Die Schüler benutzen in der Regel ihre eigenen Instrumente.
Schuleigene Instrumente können vermietet werden.
2. Gemietete
Instrumente sind auf Kosten des Mieters nach Anweisung der
Musikschule in Stand zu halten.
3. Der
Mieter haftet für Verlust und Beschädigung der überlassenen
Instrumente einschließlich des Zubehörs.
4. Die
Weitergabe der gemieteten Instrumente und des Zubehörs ist
unzulässig.
5. Die
Miete für die Instrumente wird einzelvertraglich geregelt.
6. Die
Mieten sind von sämtlichen Ermäßigungen ausgenommen.
§
7 Haftung
1. Die Musikschule haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für
Schäden, die sich aus der Einrichtung und dem Betrieb der
Musikschule ergeben. (Veranstalterrisiko).
2. Die
persönliche gesetzliche Haftpflicht der Schüler und der Teilnehmer
der Veranstaltungen der Musikschule bleibt unberührt.
§ 8 Entgelte
1 . Für die Leistungen der Musikschule sind Entgelte nach den Tariffestsetzungen dieser Richtlinien zu zahlen.
2. Die Einzelfestsetzung der Entgelte erfolgt durch schriftliche Benachrichtigung an die Schüler.
3. Die Entgelte gelten grundsätzlich jeweils für ein ganzes Semester. Bei Unterrichtsbeginn während des laufenden Semesters werden die Gebühren anteilig berechnet.
4. Die Entgelte können als
a) Gesamtsemesterbetrag per Rechnung
oder
b) monatlicher Teilbetrag per Lastschrift
entrichtet werden.
5. Die Zahlungspflicht endet mit dem Ausscheiden des Schülers aus der Musikschule.
6. Die Entgelte pro Semester werden wie folgt festgesetzt:
a) Musikalische Früherziehung und vergleichbare Kurse | jeweils | € 177,- |
b) Instrumentalunterricht | mit 45 Minuten Einzelunterricht pro Woche mit 30 Minuten Einzelunterricht pro Woche | € 576,- € 420,- |
c) Gruppenunterricht mit 45 Minuten Unterricht pro Woche | 2er-Gruppe Kleingruppe | € 321,- € 219,- |
d) Ensembleunterricht Das erste Ensemble ist für Instrumentalschüler der Musikschule kostenfrei, weitere Ensembles: | Schüler der Musikschule externe Teilnehmer | € 57,- € 114,- |
e) Musikklasse oder Bambini--/ Junior-Bigband | € 255,- | |
f) AG-Angebot (Schule) | € 69,- | |
h) Zehnerkarte (10 x 45 min., 1 Jahr gültig) | € 350,- |
§ 9 Entgeltermäßigung und -erlass
1. Familien- und Mehrfachermäßigung
Nehmen zwei oder mehr Geschwister im selben Semester am Unterricht der Musikschule teil oder ein einzelnes Kind einer Familie an mehreren Unterrichten, muss der höchste Unterrichtstarif zu 100% bezahlt werden; sind mehrere gleiche Höchsttarife vorhanden, ist einer dieser Tarife zu 100% zu bezahlen. Der zweithöchste Unterrichtstarif wird dann um 15% ermäßigt. Ein dritter und jeder weitere Unterricht werden um 30% ermäßigt. Ermäßigungen für Schülerinnen und Schüler werden nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gewährt.
2. Ensembleunterricht, Unterrichtsmaterial und Grundausstattung sind von diesen Ermäßigungen ausgenommen.
3. Familien- und Mehrfachermäßigungen werden, so weit berechtigt, ohne Antrag gewährt und automatisch berücksichtigt.
§10 Datenschutz
1. Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben der Musikschule werden unter Beachtung der Datenschutzgrundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Vertragspartner gespeichert, übermittelt und verändert.
2. Mit dem Abschluss des Unterrichtsvertrages nimmt die Musikschule die Adresse, die sonstigen Kontaktdaten (soweit vorhanden: Telefon, Telefax, E-Mail), das Geburtsdatum der Schülerinnen und Schüler sowie die Bankverbindung auf. Diese Informationen werden im EDV-System der Musikschule gespeichert. Jedem Vertragspartner wird dabei ein Kassenzeichen zugeordnet. Die personenbezogenen Daten werden durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt.
Jeder Betroffene hat das Recht auf:
- Auskunft nach Artikel 15 DS-GVO,
- Berichtigung nach Artikel 16 DS-GVO,
- Löschung nach Artikel 17 DS-GVO,
- Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DS-GVO,
- Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DS-GVO
- Widerspruch nach Artikel 21 DS-GVO.
3. Den Mitarbeitern der Musikschule oder sonst für die Musikschule Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als den zur jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zwecken zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus der Musikschule hinaus.
§11 Postanschrift und Sprechzeiten
MUSIKSCHULE NEU-ISENBURG e.V.
Hugenottenallee 82
63263 Neu-Isenburg
Tel. 06102-31222
Fax 06102-770851
E-Mail: schulleitung@musikschule-ni.de
E-Mail: sekretariat@musikschule-ni.de
Das Büro der Musikschule ist täglich außer mittwochs
von 9.00 - 12.00 Uhr,
sowie montags und donnerstags
von 14.00 - 17.00 Uhr
geöffnet.
Die Formulare erst am Computer ausfüllen,
dann ausdrucken, unterschreiben und der Musikschule zukommen lassen.